Verhinderungspflege
Verhinderungs –
pflege
Als pflegender Angehöriger planen Sie einen Erholungsurlaub oder Sie fallen wegen Krankheit aus. Hier greift die von den Pflegekassen finanzierte Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2.
➦ Die Betreuungskraft wohnt bei der zu betreuenden Person und unterstützt diese bei der Grundversorgung wie Körperhygiene, Hilfe beim An- und Ausziehen, Hauswirtschaftliche Versorgung wie z.B. einkaufen, kochen, Wäsche waschen und aktivierende Betreuung wie spazieren gehen und lesen.
➦ Entlastungsleistungen:
- Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatliche gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
- Nicht genutzte Beträge können angespart und später genutzt werden.
➦ Pflegegrad 1-5:
- Kurzzeitpflege ab 14 Tagen
- Tages- oder Nachtbetreuung
- Haushaltsunterstützung
Unser Kundenservice ist für
Sie erreichbar von:
Montag bis Freitag
8:30 bis 17:00 Uhr