• 24 Stunden Betreuung

    24 Stunden Betreuung

Verhinderungspflege

Als pflegender Angehöriger planen Sie einen Erholungsurlaub oder Sie fallen wegen Krankheit aus. Hier greift die von den Pflegekassen finanzierte Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2.
Kurzzeitpflege ab 14 Tagen

➦ Die Betreuungskraft wohnt bei der zu betreuenden Person und unterstützt diese bei der Grundversorgung wie Körperhygiene, Hilfe beim An- und Ausziehen, Hauswirtschaftliche Versorgung wie z.B. einkaufen, kochen, Wäsche waschen und aktivierende Betreuung wie spazieren gehen und lesen.

Alles aus einer Hand mit dem + an Service!

➦ Entlastungsleistungen:

  • Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatliche gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
  • Nicht genutzte Beträge können angespart und später genutzt werden.

➦ Pflegegrad 1-5:

  • Kurzzeitpflege ab 14 Tagen
  • Tages- oder Nachtbetreuung
  • Haushaltsunterstützung

Beatrice Akremi – Kundenservice
Logo BetreuungPlus Pflege mit Respekt
Unser Kundenservice ist für
Sie erreichbar von:
Montag bis Freitag
8:30 bis 17:00 Uhr

✆ 0911–14 88 61 10

Die von den Pflegekassen finanzierte Verhinderungspflege ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Sie führen die Pflege seit mindestens sechs Monaten durch.
  • Der Pflegebedürftige ist mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft.

Erfüllen Sie die Bedingungen, haben Sie einen Anspruch auf 42 Tage und 1.612 Euro im Jahr.

Zusätzlich können Sie noch nicht verwendetes Kurzzeitpflegegeld in Höhe von maximal 806 Euro beantragen. Auch für die Verhinderungspflege stellen wir Ihnen Betreuungskräfte zur Verfügung.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und suchen eine für Sie passende Vertretung.