Unser Team ist für Sie da!
Pflegeberatung
Um Ihnen eine Pflegeberatung zu geben, müssen wir Ihre Bedürfnisse kennen. Unser großer Wunsch ist es, dass pflegebedürftige Menschen in ihren Fähigkeiten und in ihrer Selbständigkeit gestärkt werden, damit sie Ihr Leben auf diese Weise selbstbestimmt und sicher in ihrem Zuhause genießen können.
In unserer Erstberatung beraten wir Sie hinsichtlich der:
- 24 Stunden Betreuung im eignen Zuhause
- Medizinische Versorgung / Behandlungspflege nach SGB V
Unser Pflegedienst ist
für Sie erreichbar von:
Montag bis Freitag
8:30 bis 17:00 Uhr
✆ 0911–14 88 61 10
Wir bieten Ihnen eine fachkompetente Unterstützung nach aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen über den gesamten Verlauf Ihrer Betreuung und informieren Sie selbstverständlich über die betreuungsrelevanten Themen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Beratungseinsatz bei häuslicher Pflege?
Die Pflege eines Angehörigen wird manchmal etwas unterschätzt. Ist doch zum einen einiges Wissen in Bezug auf Pflegetechniken notwendig. Zum anderen müssen die Pflegepersonen informiert werden welche Möglichkeiten der Entlastung, wie zum Beispiel Verhinderungspflege, möglich sind.
Deshalb ist eine entsprechende Beratung bei Pflegebedürftigkeit vom Staat vorgesehen.
Der Beratungseinsatz ist eine verpflichtende Beratung für pflegende Angehörige. Es soll damit sichergestellt werden, dass die Pflegenden mit der Pflege nicht überfordert sind, dass ihnen Hilfestellungen aufgezeigt werden und ein Ansprechpartner bei Fragen vorhanden ist.
Obwohl der Beratungseinsatz verpflichtend ist, sollten Sie als pflegender Angehöriger diesen Beratungseinsatz als beratende Hilfe und Unterstützung bei der häuslichen Pflege sehen.
Wer muss einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen?
Den Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege nach § 37 SGB XI Absatz 3 müssen pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 abrufen, wenn sie NUR Pflegegeld beziehen. Dann ist der Beratungseinsatz verpflichtend.
Wie oft muss der Beratungseinsatz abgerufen werden?
Seit 01.01.2017 gibt es keine Pflegestufen mehr sondern nur noch Pflegegrade. Die Häufigkeit der Beratungseinsätze in den einzelnen Pflegegraden finden Sie hier:
- Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1 = nicht vorgeschrieben
- Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 = einmal pro Halbjahr
- Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3 = einmal pro Halbjahr
- Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4 = einmal pro Vierteljahr
- Beratungseinsatz bei Pflegegrad 5 = einmal pro Vierteljahr
Kann der Beratungseinsatz auch freiwillig in Anspruch genommen werden?
Pflegende Angehörige, die durch einen ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen erhalten, sind nicht verpflichtet, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Andererseits können sie bei Pflegegrad 2 bis 5 jedoch freiwillig einmal pro Halbjahr eine Beratung in Anspruch nehmen. Auch wenn ein Pflegedienst regelmäßig zur Unterstützung kommt, benötigen doch viele Angehörige auch hier eine weiterführende Beratung zur Pflege.
Die Pflegedienstmitarbeiter / Beratungspersonen können Sie dann beraten und Sie auch entsprechend schulen. Die Kosten für den Beratungseinsatz trägt auch bei einer freiwilligen Inanspruchnahme des Beratungseinsatzes die Pflegeversicherung.
Welche Leistungen umfasst der Beratungseinsatz?
Die Beratungseinsätze sollten individuell auf die häusliche Pflegesituation des Pflegebedürftigen abgestimmt sein. Dabei können folgende Themen besprochen und geklärt werden:
- Information der Pflegepersonen über die Leistungen sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote der Pflegestützpunkte
- Vorstellung weiterer Möglichkeiten von Pflegeschulungen oder Pflegekursen
- Abklärung, welche Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel für den pflegebedürftigen Menschen in Frage kommen. Evtl. Beantragung der Hilfsmittel
- Prüfung, ob eine Höherstufung in einen anderen Pflegegrad notwendig ist
- Durchsprache mit der beratenden Pflegefachkraft über vorhandene Pflegeprobleme und wie diese gelöst werden können
- Information über die Entlastung der Pflegeperson (z.B. Umstellung auf Pflegesachleistungen oder Inanspruchnahme von Tages- und Nachtpflege oder Verhinderungspflege)
- Schulung über die individuelle Pflege des Angehörigen
➦ Kostenlose Pflegeberatung:
- Sie brauchen Hilfe beim Beantragen eines Pflegegrades?
- Sie brauchen Unterstützung, wenn der MDK zur Begutachtung kommt?
- Sie haben Fragen rund um das Thema Pflege?
Wir beraten Sie sehr gerne!