Verhinderungs- & Kurzzeitpflege – flexibel ab 14 Tagen

1) Anfrage senden

Wunschzeitraum & Bedarf nennen – in 2 Minuten erledigt.

2) Vorschläge erhalten

Passende Betreuungskraft binnen 24–48 Stunden.

3) Start der Betreuung

Anreise, Übergabe, Begleitung – wir sind an Ihrer Seite.

Leistungen

  • Häusliche Betreuung & Grundpflege

  • Unterstützung im Alltag (Mobilität, Haushalt, Mahlzeiten, Begleitung)

  • Kurzzeit-Betreuung 2–8 Wochen (Verlängerung möglich)

  • Schneller Start, regional/bundesweit je nach Verfügbarkeit

Bei 2–8 Wochen Betreuung fällt einmalig eine Aufwandspauschale von 650 € an.

Finanzierung & Rechtliches (seit 1. Juli 2025)

Gemeinsamer Jahresbetrag (BMG):Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden über ein Budget bis zu 3.539 € pro Jahr (ab Pflegegrad 2) flexibel abgerechnet.

Kurz & knapp:
– Verhinderungspflege bis zu 8 Wochen/Jahr
– Pflegegeld hälftig bis zu 8 Wochen
– Keine 6‑Monats‑Vorpflegezeit mehr

*Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – „Das ändert sich zum 1. Juli in der Pflege“ (30.06.2025).*

Wunschzeitraum sichern

Füllen Sie das Formular in 2 Minuten aus – wir melden uns binnen 24 Stunden (Mo–Fr 8–18 Uhr) mit konkreten Vorschlägen.

FAQ

Oft binnen 3–5 Tagen, im Expressfall schneller.

Für stationäre Kurzzeitpflege, häusliche Verhinderungspflege oder eine Kombination aus beidem – z. B. bei Urlaub, Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Anspruch haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 galt das Budget bereits ab 2024.

Bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr.

Bis zu 3.539 €/Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (ab PG 2).

Weitere Kosten müssen privat getragen oder über andere Leistungen (z. B. Entlastungsbetrag, Eigenanteil) finanziert werden.

Organisation, Qualitätssicherung, Startbegleitung, Dokumente.