
Kostenlose Pflegehilfsmittel
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In unserer Erstberatung beraten wir Sie hinsichtlich der:


Unser Pflegedienst ist
für Sie erreichbar von:
Montag bis Donnerstag
von 8:30 bis 17:00 Uhr
Freitag
von 8:30 bis 15:00 Uhr
Wir bieten Ihnen eine fachkompetente Unterstützung nach aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen über den gesamten Verlauf Ihrer Betreuung und informieren Sie selbstverständlich über die betreuungsrelevanten Themen.
Was ist ein Beratungseinsatz bei häuslicher Pflege?
Die Pflege eines Angehörigen wird manchmal etwas unterschätzt. Ist doch zum einen einiges Wissen in Bezug auf Pflegetechniken notwendig. Zum anderen müssen die Pflegepersonen informiert werden welche Möglichkeiten der Entlastung, wie zum Beispiel Verhinderungspflege, möglich sind.
Deshalb ist eine entsprechende Beratung bei Pflegebedürftigkeit vom Staat vorgesehen.
Der Beratungseinsatz ist eine verpflichtende Beratung für pflegende Angehörige. Es soll damit sichergestellt werden, dass die Pflegenden mit der Pflege nicht überfordert sind, dass ihnen Hilfestellungen aufgezeigt werden und ein Ansprechpartner bei Fragen vorhanden ist.
Obwohl der Beratungseinsatz verpflichtend ist, sollten Sie als pflegender Angehöriger diesen Beratungseinsatz als beratende Hilfe und Unterstützung bei der häuslichen Pflege sehen.
Wer muss einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen?
Den Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege nach § 37 SGB XI Absatz 3 müssen pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 abrufen, wenn sie NUR Pflegegeld beziehen. Dann ist der Beratungseinsatz verpflichtend.
Wie oft muss der Beratungseinsatz abgerufen werden?
Seit 01.01.2017 gibt es keine Pflegestufen mehr sondern nur noch Pflegegrade. Die Häufigkeit der Beratungseinsätze in den einzelnen Pflegegraden finden Sie hier:
Kann der Beratungseinsatz auch freiwillig in Anspruch genommen werden?
Pflegende Angehörige, die durch einen ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen erhalten, sind nicht verpflichtet, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Andererseits können sie bei Pflegegrad 2 bis 5 jedoch freiwillig einmal pro Halbjahr eine Beratung in Anspruch nehmen. Auch wenn ein Pflegedienst regelmäßig zur Unterstützung kommt, benötigen doch viele Angehörige auch hier eine weiterführende Beratung zur Pflege.
Die Pflegedienstmitarbeiter / Beratungspersonen können Sie dann beraten und Sie auch entsprechend schulen. Die Kosten für den Beratungseinsatz trägt auch bei einer freiwilligen Inanspruchnahme des Beratungseinsatzes die Pflegeversicherung.
Welche Leistungen umfasst der Beratungseinsatz?
Die Beratungseinsätze sollten individuell auf die häusliche Pflegesituation des Pflegebedürftigen abgestimmt sein. Dabei können folgende Themen besprochen und geklärt werden:
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Wir beraten Sie sehr gerne!