Zuschüsse für die Pflege zuhause – was Ihnen 2026 zusteht

Wenn ein Mensch plötzlich oder schleichend pflegebedürftig wird, verändert sich vieles. Für Betroffene genauso wie für Angehörige. Neben der emotionalen Belastung kommen oft ganz praktische Sorgen hinzu: Wie lässt sich die Pflege zuhause organisieren? Wie bleibt das eigene Zuhause sicher? Und vor allem: Wie sollen all die Kosten getragen werden?
Es gibt auch 2026 zahlreiche Zuschüsse und finanzielle Hilfen, die genau hier unterstützen sollen. Leider bleiben viele dieser Leistungen ungenutzt – nicht, weil man keinen Anspruch hätte, sondern weil sie schlicht nicht bekannt sind. Dieser Überblick soll Ihnen helfen, das zu ändern.
Pflegegeld 2026: Monatliche Unterstützung für die häusliche Pflege
Wenn Sie einen Angehörigen zuhause pflegen oder selbst Pflege benötigen, haben Sie ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird monatlich ausgezahlt und ist nicht zweckgebunden. Das bedeutet: Sie entscheiden selbst, wofür Sie es verwenden.
Je nach Pflegegrad beträgt das Pflegegeld aktuell:
- 347 Euro bei Pflegegrad 2
- 599 Euro bei Pflegegrad 3
- 800 Euro bei Pflegegrad 4 und
- 990 Euro bei Pflegegrad 5.
Dieses Geld kann zum Beispiel helfen, eine Betreuungskraft zu finanzieren oder kleine Entlastungen im Alltag zu schaffen.
Viele Familien empfinden das Pflegegeld nicht nur als finanzielle Hilfe, sondern auch als Anerkennung für das, was sie täglich leisten.
Entlastungsbetrag: Kleine Hilfe, große Wirkung
Schon ab Pflegegrad 1 steht Ihnen zusätzlich ein Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat zu. Dieser Betrag wird häufig nicht genutzt – und genau das ist schade, denn er kann den Alltag spürbar erleichtern.
Der Entlastungsbetrag kann zum Beispiel für eine stundenweise Haushaltshilfe, Unterstützung beim Putzen oder für Begleitung im Alltag eingesetzt werden. Wichtig zu wissen: Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie können angespart und noch bis zum 30. Juni des folgenden Jahres verwendet werden.
Gerade für pflegende Angehörige kann dieser Zuschuss eine kleine, aber sehr wertvolle Atempause bedeuten.
Zuschuss für ein altersgerechtes Zuhause: Bis zu 4.180 Euro
Ein sicheres Zuhause ist die Grundlage dafür, möglichst lange selbstbestimmt leben zu können. Deshalb unterstützt die Pflegekasse sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro.
Umbau im Badezimmer
Mit dem Zuschuss für altersgerechtes Wohnen können zum Beispiel Änderungen im Bad, rutschfeste Böden, Haltegriffe oder der Umbau von der Badewanne zur ebenerdigen Dusche finanziert werden. In vielen Fällen lassen sich diese Maßnahmen mit dem Zuschuss vollständig abdecken.
Barrierefrei mit Treppenlift
Treppen werden mit zunehmendem Alter oder bei körperlichen Einschränkungen schnell zu einem Risiko. Ein Treppenlift kann hier entscheidend dazu beitragen, Stürze zu vermeiden und die Mobilität im eigenen Zuhause zu erhalten.
Ob gerade oder kurvige Treppe, innen oder außen – in vielen Fällen lässt sich eine passende Lösung finden. Auch hierfür kann der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen genutzt werden. Für viele Menschen ist ein Treppenlift nicht nur ein technisches Hilfsmittel, sondern ein Stück zurückgewonnene Freiheit.
Unser Tipp: Zuschuss kombinieren
Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann dieser Zuschuss kombiniert werden. So können bei zwei anspruchsberechtigten Personen bereits 8.360 Euro zur Verfügung stehen, bei mehreren sogar bis zu 16.720 Euro.
So beantragen Sie den Zuschuss zur wohnumfeldverbessernden Maßnahme
Ob Bad-Umbau oder Treppenlift, wenn Sie wissen, welche Maßnahme Sie sich wünschen, können Sie einfach ein Angebot einholen, dieses bei der Pflegekasse gemeinsam mit einem formlosen Anschreiben einreichen und dann mit dem Umbau beginnen, sobald der Zuschuss genehmigt wurde. Bei Fragen dazu, hilft Ihnen die Pflegekasse gerne weiter.
Hilfsmittel, die den Alltag leichter machen
Neben Geldleistungen gibt es zahlreiche Hilfsmittel, die Sicherheit und Entlastung im Alltag bringen – oft sogar kostenlos.
Ein Hausnotruf zum Beispiel gibt Pflegebedürftigen das beruhigende Gefühl, im Notfall nicht allein zu sein. Per Knopfdruck kann sofort Hilfe gerufen werden – ein großer Gewinn an Sicherheit, auch für Angehörige.
Darüber hinaus haben Menschen mit Pflegegrad Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro pro Monat. Dazu gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Masken, Desinfektionsmittel und andere Produkte, die für Hygiene und Schutz in der häuslichen Pflege wichtig sind. Diese Hilfsmittel können bequem nach Hause geliefert werden.
Besonderheit für Bayern: Das Landespflegegeld
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger in Bayern leben, gibt es eine zusätzliche Unterstützung. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher erhalten einmal jährlich 1.000 Euro Landespflegegeld. Dieses wird unabhängig vom Pflegegeld gezahlt und kann frei verwendet werden.


