
Kostenlose Pflegehilfsmittel
Stellen Sie sich Ihre Box nach Ihren Wünschen zusammen
Gemeinsamer Jahresbetrag (BMG):Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden über ein Budget bis zu 3.539 € pro Jahr (ab Pflegegrad 2) flexibel abgerechnet.
Kurz & knapp:
– Verhinderungspflege bis zu 8 Wochen/Jahr
– Pflegegeld hälftig bis zu 8 Wochen
– Keine 6‑Monats‑Vorpflegezeit mehr
*Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – „Das ändert sich zum 1. Juli in der Pflege“ (30.06.2025).*
Füllen Sie das Formular in 2 Minuten aus – wir melden uns binnen 24 Stunden (Mo–Fr 8–18 Uhr) mit konkreten Vorschlägen.
Wie schnell können wir starten?
Oft binnen 3–5 Tagen, im Expressfall schneller.
Wofür kann ich es einsetzen?
Für stationäre Kurzzeitpflege, häusliche Verhinderungspflege oder eine Kombination aus beidem – z. B. bei Urlaub, Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.
Wer kann es nutzen?
Anspruch haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 galt das Budget bereits ab 2024.
Wie lange kann die Verhinderungspflege dauern?
Bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr.
Wieviel Budget steht zur Verfügung?
Bis zu 3.539 €/Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (ab PG 2).
Was passiert, wenn das Budget aufgebraucht ist?
Weitere Kosten müssen privat getragen oder über andere Leistungen (z. B. Entlastungsbetrag, Eigenanteil) finanziert werden.
Was deckt die Aufwandspauschale ab?
Organisation, Qualitätssicherung, Startbegleitung, Dokumente.