
Kostenlose Pflegehilfsmittel
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Überblick der wichtigsten Fördermöglichkeiten:
*Seit 01.07.2025 gilt für Pflegegrade 2–5 ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Zuvor (01.01.–30.06.2025) galten getrennte Budgets (1.685 € / 1.854 €).
*Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – „Das ändert sich zum 1. Juli in der Pflege“ (30.06.2025).*
Die Verhinderungspflege ist eine zeitlich begrenzte Leistung der Pflegeversicherung, die die vorübergehende Entlastung von Pflegepersonen ermöglicht, wenn diese wegen Krankheit oder Urlaub ausfallen.
In Bayern können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 zusätzlich Landespflegegeld beantragen, sofern ihr Hauptwohnsitz in Bayern liegt.
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel) zahlt die Pflegekasse bis zu 40 Euro pro Monat.


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