
Verhinderungspflege
Verhinderungs –
pflege
Als pflegender Angehöriger planen Sie einen Erholungsurlaub oder Sie fallen wegen Krankheit aus.
Hier greift die von den Pflegekassen finanzierte Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2.
➦ Die Betreuungskraft wohnt bei der zu betreuenden Person und unterstützt diese bei der Grundversorgung wie Körperhygiene, Hilfe beim An- und Ausziehen, Hauswirtschaftliche Versorgung wie z.B. einkaufen, kochen, Wäsche waschen und aktivierende Betreuung wie spazieren gehen und lesen.
Finanzierung und Rechtliches (seit 1. Juli 2025)
➦ Gemeinsamer Jahresbetrag (BMG):Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden über ein Budget bis zu 3.539 € pro Jahr (ab Pflegegrad 2) flexibel abgerechnet.
Kurz & knapp:
- Verhinderungspflege bis zu 8 Wochen/Jahr
- Pflegegeld hälftig bis zu 8 Wochen
- Keine 6‑Monats‑Vorpflegezeit mehr
*Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – „Das ändert sich zum 1. Juli in der Pflege“ (30.06.2025).*
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➦ Entlastungsleistungen:
- Den Entlastungsbetrag in Höhe von 131,- € monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
- Nicht genutzte Beträge können angespart und später genutzt werden.
➦ Pflegegrad 1-5:
- Kurzzeitpflege ab 14 Tagen
- Tages- oder Nachtbetreuung
- Haushaltsunterstützung
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