Förderungsmöglichkeiten für die 24-Stunden-Betreuung
Förderungs –
möglichkeiten
Wenn Sie eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen möchten, können Sie von verschiedenen finanziellen Unterstützungen profitieren. Welche Förderungen für Sie in Frage kommen, hängt von Ihrem individuellen Pflegegrad und Ihrem Wohnort ab. Wir unterstützen Sie auch bei der Beantragung.
Überblick der wichtigsten Fördermöglichkeiten:
- Pflegeversicherung: Durch die Pflegeversicherung kann ein Teil der Betreuungsleitung finanziert werden.
- Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 erhalten ab 2025 monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag, der flexibel für anerkannte Entlastungsleistungen wie Unterstützung im Alltag, Betreuung oder Hilfe durch ambulante Pflegedienste eingesetzt werden kann. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause erfolgt und der Betrag zweckgebunden für zertifizierte Leistungen verwendet wird. Nicht verbrauchte Beträge können in die Folgemonate übertragen werden
- Regionale und lokale Zuschüsse: In manchen Bundesländern und Kommunen gibt es zusätzliche Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung.
- Pflegegrad
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- Pflegegeld
- 0 EUR
- 347 EUR
- 599 EUR
- 800 EUR
- 990 EUR
- Pflegesachleistung
- 0 EUR
- 796 EUR
- 1.497 EUR
- 1.859 EUR
- 2.299 EUR
- Entlastungsbetrag
- 131 EUR
- 131 EUR
- 131 EUR
- 131 EUR
- 131 EUR
- Verh./Kurzzeit*
- 0 EUR
- 3.539 EUR
- 3.539 EUR
- 3.539 EUR
- 3.539 EUR
*Seit 01.07.2025 gilt für Pflegegrade 2–5 ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Zuvor (01.01.–30.06.2025) galten getrennte Budgets (1.685 € / 1.854 €).
*Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – „Das ändert sich zum 1. Juli in der Pflege“ (30.06.2025).*
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist eine zeitlich begrenzte Leistung der Pflegeversicherung, die die vorübergehende Entlastung von Pflegepersonen ermöglicht, wenn diese wegen Krankheit oder Urlaub ausfallen.
Landespflegegeld (Bayern)
In Bayern können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 zusätzlich Landespflegegeld beantragen, sofern ihr Hauptwohnsitz in Bayern liegt.
Pflegehilfsmittel
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel) zahlt die Pflegekasse bis zu 40 Euro pro Monat.


Unsere Pflegedienstleitung
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Montag bis Donnerstag
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Freitag
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✆ 0911–14 88 61 100

