Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige
Verhinderungs –
pflege
Verhinderungspflege erhalten pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2, wenn ihre primäre Pflegeperson vorübergehend ausfällt—zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub oder anderen persönlichen Gründen. In diesem Zeitraum übernimmt eine Ersatzperson die Betreuung. Seit Juli 2025 steht ein gemeinsames Jahres-Budget von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Die Beantragung erfolgt direkt bei der Pflegekasse.
➦ Die Betreuungskraft wohnt bei der zu betreuenden Person und unterstützt diese bei der Grundversorgung wie Körperhygiene, Hilfe beim An- und Ausziehen, Hauswirtschaftliche Versorgung wie z.B. einkaufen, kochen, Wäsche waschen und aktivierende Betreuung wie spazieren gehen und lesen.
Finanzierung und Rechtliches (seit 1. Juli 2025)
➦ Voraussetzungen, Vorteile und Rahmenbedingungen für die Verhinderungspflege
Kurz & knapp:
- Pflegegrad: ab Pflegegrad 2 möglich
- Budget: seit 1. Juli 2025 steht ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung Flexibilität: das Budget kann frei zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufgeteilt werden
- Keine Wartezeit: die Leistung ist sofort ab Feststellung von Pflegegrad 2 nutzbar
- Dauer: bis zu 8 Wochen Ersatzpflege pro Jahr sind möglich
- Anrechnung: bereits genutzte Leistungen werden auf das Jahresbudget angerechnet
*Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – „Das ändert sich zum 1. Juli in der Pflege“ (30.06.2025).*
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