
Kostenlose Pflegehilfsmittel
Stellen Sie sich Ihre Box nach Ihren Wünschen zusammen
Verhinderungspflege erhalten pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2, wenn ihre primäre Pflegeperson vorübergehend ausfällt—zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub oder anderen persönlichen Gründen. In diesem Zeitraum übernimmt eine Ersatzperson die Betreuung. Seit Juli 2025 steht ein gemeinsames Jahres-Budget von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Die Beantragung erfolgt direkt bei der Pflegekasse.
➦ Die Betreuungskraft wohnt bei der zu betreuenden Person und unterstützt diese bei der Grundversorgung wie Körperhygiene, Hilfe beim An- und Ausziehen, Hauswirtschaftliche Versorgung wie z.B. einkaufen, kochen, Wäsche waschen und aktivierende Betreuung wie spazieren gehen und lesen.
➦ Voraussetzungen, Vorteile und Rahmenbedingungen für die Verhinderungspflege
Kurz & knapp:
*Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – „Das ändert sich zum 1. Juli in der Pflege“ (30.06.2025).*
Füllen Sie das Formular in 2 Minuten aus – wir melden uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch


Unser Kundenservice ist für
Sie erreichbar von:
Montag bis Donnerstag
von 8:30 bis 17:00 Uhr
Freitag
von 8:30 bis 15:00 Uhr