Ambulante Pflege
Haushaltsunterstützung
Die von uns vermittelten Betreuungskräfte übernehmen die hauswirtschaftliche Versorgung, die körperliche Grundpflege und alltägliche Aktivitäten und Erledigungen. Die medizinische Behandlungspflege deckt ein ambulanter Pflegedienst vor Ort ab. Hier haben wir beste Kontakte und beraten Sie kostenlos bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung.

➦ Die Haushaltshilfe umfasst folgende Tätigkeiten:
- Wohnung und Arbeitsplatz reinigen
- Wechseln und Waschen von Wäsche und Kleidung
- Beheizen der Wohnung
- Geschirr spülen etc.
- Einkaufen und Kochen nach gemeinsam erstellten Speiseplänen und Diätregeln
- Zimmerpflanzen- und Haustierversorgung

➦ Alltagsaktivitäten und Erledigungen beinhalten:
- Arztbesuche
- Spaziergänge
- kulturelle Unternehmungen
- Gesellschaftsspiele
- Familienfeierlichkeiten
➦ Hauswirtschaftliche Versorgung:
Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet folgende Leistungen: Einkäufe erledigen, Kochen von Mahlzeiten, Reinigung der Wohnung, Geschirr spülen, Wäsche waschen, Pflege der Kleidung sowie das Beheizen der Wohnung. Wir bieten diese hauswirtschaftliche Versorgung als Privatleistung an und sie kann daher direkt als solche gebucht werden. Gerne unterbreiten wir Ihnen hierfür ein Angebot. Bei Vorliegen einer Pflegestufe können hauswirtschaftliche Leistungen auch über die Pflegekasse abgerechnet werden, die dann auch für die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge aufkommt.
Unsere Leitung
Hauswirtschaft und Betreuung
ist für Sie erreichbar von:
Montag bis Freitag
8:30 bis 17:00 Uhr
✆ 0911–14 88 61 10
➦ Familienpflege:
Familien haben im Falle einer schweren Erkrankung eines Familienmitglieds, z. B. der Mutter oder des Vaters, das Recht eine Haushaltshilfe zu beantragen. Damit diese Leistung von der Krankenkasse genehmigt wird, müssen folgende zwei Bedingungen erfüllt werden:
- Die Weiterführung des Haushalts durch den Haushaltsvorstand – i. d. R. die Mutter – ist nicht mehr möglich.
- Im Haushalt lebt ein Kind, das zu Beginn des Einsatzes der Haushaltshilfe unter zwölf Jahre alt ist. Im Falle einer Behinderung, entfällt die Altersgrenze.
Für die Beantragung einer Haushaltshilfe ist ein Attest des Hausarztes notwendig.
➦ Hauswirtschaftliche Versorgung:
Unser Pflegebüro steht Ihnen gerne zur Seite, wenn Sie Hilfe bei der Weiterführung Ihres Haushaltes benötigen. Eine Haushaltshilfe erfüllt alle Aufgaben, die Teil der Haushaltsführung sind: Kinderbetreuung, Essenszubereitung, Wohnungsreinigung, Kleiderpflege. Der Umfang der zu erfüllenden Aufgaben richtet sich nach dem tatsächlichen Hilfebedarf. Unsere erfahrenen und qualifizierten Mitarbeiter erledigen für Sie die alltäglichen Haushaltsarbeiten oder unterstützen Sie dabei.

Nürnberg
Tel. 0911 – 14 88 61 10
Fax 0911 – 14 89 99 85
Ingolstadt
Tel. 0841 – 49 39 94 22
Fax 0911 – 14 89 99 85
Kelheim
Tel. 09441 – 2 09 99 75
Fax 0911 – 14 89 99 85
Weiden i.d.OPf.
Tel. 0961 – 20 49 89 33
Fax 0911 – 14 89 99 85